Gastwirtschaftspatente

Bewilligung für ein Gastwirtschaftspatent:

§ 2 Gastgewerbegesetz vom 1. Dezember 1996. Eines Patentes bedarf, wer an allgemein zugänglichen Örtlichkeiten mit Erwerbsabsichten, die nicht gewinnstrebend sein müssen, Speisen oder Getränke zum Genuss an Ort und Stelle verabreicht, das heisst:

  • alle, die eine Gastwirtschaft führen
  • alle, die Handel mit alkoholischen Getränken und/oder gebrannten Wassern betreiben
  • alle, die eine Festwirtschaft bei einem Vereinsanlass etc. führen 
Betriebsart Definition Formular
Gastwirtschaft Ständiger Betrieb in Restaurant / Hotel Gesuch für ein Patent zur Führung einer Gastwirtschaft
Klein- und Mittelverkauf Ständiger Betrieb in Lebensmittel-Läden oder Ausstellungen Gesuch für ein Patent zur Führung eines Klein- und Mittelverkaufsbetriebes
Festwirtschaft Vorübergehender Betrieb bei Vereinsanlässen etc. Gesuch für ein befristetes Patent zur Führung eines vorübergehenden Betriebes

Hier finden Sie alle Informationen über das Verbot von gefährlichen Laserpointern ab
1. Juni 2019.

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Rauchverbot ab 1. Mai 2010

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