Adressänderung/Umzug innerhalb der Gemeinde
Der Umzug innerhalb von Hinwil ist den Einwohnerdiensten innert 14 Tagen persönlich oder via dem Online-Dienst eUmzug zu melden.
Bei Vertretung durch Dritte ist eine Vollmacht erforderlich.
Folgende Unterlagen sind mitzubringen bzw. einzureichen:
Schweizerische Staatsangehörige:
- Meldebestätigung
- Wohnungsausweis resp. Mietvertrag bzw. Drittmeldepflicht des Vermieters bzw. Eigentümers
Gebühr: kostenlos
Ausländische Staatsangehörige:
- Meldebestätigung
- Ausländerausweis
- gültiges Reisedokument (Pass oder Identitätskarte/Personalausweis)
- Wohnungsausweis resp. Mietvertrag bzw. Drittmeldepflicht des Vermieters bzw. Eigentümers
Gebühr: Es werden die ausländerrechtlichen Gebühren erhoben.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass das Nichteinhalten der Meldefrist von 14 Tagen eine Ordnungsbusse gemäss § 1 Ziff. 14 Bst. a der Verordnung über das kantonalrechtliche Ordnungsbussenverfahren von CHF 100.00 zur Folge haben kann.
Name | |||
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Einverständniserklärung - Umzug mit minderjährigen Kindern (PDF, 27.23 kB) | Download | 0 | Einverständniserklärung - Umzug mit minderjährigen Kindern |
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 044 938 55 11 | ewd@hinwil.ch |