Wirtschaftliche Hilfe (Sozialhilfe)
Wer für seinen Lebensunterhalt und den seiner Familienangehörigen mit gleichem Wohnsitz nicht hinreichend oder nicht rechtzeitig aus eigenen Mitteln aufkommen kann, hat Anspruch auf Sozialhilfe.
Wenn Sie trotz Lohn, Alimenten, Taggeldern der Arbeitslosen-, Kranken- oder Unfallversicherung nicht für Ihren Lebensunterhalt aufkommen können oder wenn Sie über gar kein Einkommen verfügen, nehmen Sie mit uns Kontakt auf und wir prüfen, ob Sie Anspruch auf Sozialhilfe haben.
Auch wenn der Gang „aufs Sozialamt“ sehr schwer fällt: Sozialhilfegelder sind keine Almosen für die Sie sich schämen müssen: Sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Sozialhilfe.
Ausführliche Informationen zur Sozialhilfe erhalten Sie hier: http://www.skos.ch/
Die im Kanton Zürich in allen Gemeinden verbindlich angewendeten Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe (SKOS-Richtlinien) finden Sie hier.
Name | Telefon | Kontakt |
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Sozialdienst | 044 938 55 70 | soziales@hinwil.ch |
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Abteilung Soziales | 044 938 55 70 | soziales@hinwil.ch |