Verpflichtungserklärung

Sie möchten eine ausländische Person aus einem visumspflichtigen Land für höchstens drei Monate als Touristin bzw. Tourist in die Schweiz einladen?

Personen aus visumspflichtigen Ländern sprechen persönlich, vor der Einreise in die Schweiz, bei der für ihren Wohnort zuständigen schweizerischen Auslandvertretung vor und beantragen ein Visum. Die Auslandvertretung eröffnet nach der Antragsstellung ein entsprechendes Verfahren und übergibt der einreisewilligen Person das Formular „Verpflichtungserklärung“. Dieses Formular haben die ausländischen Gäste auszufüllen und Ihnen als Gastgeber bzw. Gastgeberin in die Schweiz weiterzuleiten. Wenn Sie bereit sind, die Garantiesumme von CHF 30'000.00 zu übernehmen, ergänzen und unterzeichnen Sie die "Verpflichtungserklärung" und sprechen damit persönlich am Schalter der Einwohnerdienste im 1. Stock der Gemeindeverwaltung Hinwil vor, welche die Solvenzprüfung vornimmt.

Bitte bringen Sie mit:

  • Verpflichtungserklärung (Formular)
  • Identitätsausweis (Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis)
  • aktuellen Betreibungsregisterauszug pro Garant bzw. Ehepartner
  • Nachweis einer abgeschlossenen Schweizer Reiseversicherung (einschliesslich Unfall, Krankheit und Rückreise) für den ganzen Schengenraum mit einer Mindestdeckungssumme von CHF 50‘000.00 pro Person.
  • Gebühr CHF 60.00 pro Verpflichtungserklärung (inkl. Gebühren des Migrationsamtes)

Folgende Nachweise zur Solvenzprüfung können verlangt werden:

  • Lohnabrechnungen der Garantin oder des Garanten über die letzten drei Monate
  • Bank- und/oder Postkontoauszüge laufend auf die Garantin oder den Garanten, mit Übersicht des Kontoverlaufs der letzten 30 Tage.
  • Steuerausweis aktuell und laufend auf die Garantin oder den Garanten
  • Bestätigung, dass keine Fürsorgeabhängigkeit vorliegt.

Die Garantin bzw. der Garant muss persönlich am Schalter der Einwohnerdienste vorsprechen. Bei Ehepartner müssen beide Partner unterzeichnen.

Die Einwohnerdienste leiten das Formular „Verpflichtungserklärung“ an das Migrationsamt Zürich zur weiteren Bearbeitung weiter.

Die Übermittlung an die schweizerische Auslandvertretung dauert nach erfolgter Bestätigung je nach Land ca. 20 Arbeitstage, danach können die ausländischen Gäste unter Angabe der ORBIS-Nr. (oben Rechts auf Verpflichtungserklärung ersichtlich) auf der Vertretung nachfragen, ob das Visum erteilt wird.

Die Schweizer Auslandvertretung entscheidet schliesslich über die Erteilung oder die formlose Verweigerung des beantragten Visums.

Die finanziellen Mittel der Garantin bzw. des Gartanten müssen ausreichend sein, um die Garantieverpflichtung jederzeit erfüllen zu können. Dabei werden die Einkommens- und Vermögensverhältnisse, Schulden (insbesondere öffentlich-rechtlicher Natur) und Steuerverhältnisse berücksichtigt. Der Abschluss einer entsprechenden Reiseversicherung ist nicht zuletzt zum Schutz der Garantin bzw. des Garanten notwendig. Auch bei guten finanziellen Verhältnissen kann zum Beispiel eine notfallmässige Hospitalisation eines ausländischen Gastes zu finanziellen Problemen führen.

Schweizerische Vertretung im Ausland
Vertretung- und Reisehinweise

Preis

CHF 60.00