Zusatzleistungen zur AHV/IV
Wenn die Renten der AHV oder IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes reichen, richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus.
Wenn Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, berechnen wir für Sie, ob Sie aufgrund Ihrer Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Zusatzleistungen haben.
Die für eine Anmeldung erforderlichen Unterlagen erhalten Sie bei uns.
Ausführliche Informationen finden Sie auch hier.
Finanzielle Unterstützung für Betreuung im Alter für Altersrentnerinnen und- rentner mit Anspruch auf Zusatzleistungen zur AHV Seit Januar 2025 können Altersrentnerinnen und Altersrentner mit Zusatzleistungen zur AHV finanzielle Unterstützung für weitere Betreuungsleistungen erhalten. Ziel ist es, ältere Menschen mit knappen finanziellen Mitteln zu unterstützen, damit sie möglichst lange selbstständig in ihrem gewohnten Umfeld leben können. Seniorinnen und Senioren in bescheidenen finanziellen Verhältnissen sollen möglichst lange in ihrem gewohnten Umfeld wohnen bleiben können. Die Grundlagen dazu schuf der Regierungsrat mit einer Anpassung der Zusatzleistungsverordnung für den Kanton Zürich, die seit 1. Januar 2025 in Kraft ist. Sie betrifft konkret Personen mit Zusatzleistungen zur AHV. Durch die Stärkung der Betreuung im Alter zu Hause können vorzeitige, kostenintensive Heimeintritte vermieden werden. Neu werden Leistungen der psychosozialen Betreuung und Begleitung – namentlich zur Wahrnehmung von Terminen, zum Kontakt mit der Aussenwelt, zur Prävention von sozialer Isolation sowie psychischen Krisen – über die Krankheits- und Behinderungskosten zurückerstattet. Ebenso finanziert werden Entlastungsdienste, Unterstützung bei der Haushaltsführung, Beratung sowie Leistungsabklärungen und -koordination, Mittagstische und Mahlzeitendienste, Hilfe und Betreuung in einem Tages- oder Nachtheim, Transporte und Hilfsmittel (z. B. Notrufsysteme wie Notfallknöpfe). Beziehen Sie Zusatzleistungen zur Altersrente und sind an Betreuungsleistungen und Hilfsmittel interessiert? Dann hilft Ihnen die AHV/IV-Zweigstelle der Gemeinde Hinwil gerne weiter unter Tel. 044 938 55 77 oder zusatzleistungen@hinwil.ch. |
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Anmeldeformular_Zusatzleistungen (PDF, 446 kB) | Download | 0 | Anmeldeformular_Zusatzleistungen |
Merbklatt-Betreuung-im-Alter-ab-2025 (PDF, 1.7 MB) | Download | 1 | Merbklatt-Betreuung-im-Alter-ab-2025 |
Name | Telefon | Kontakt |
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AHV/IV-Zweigstelle | 044 938 55 77 | zusatzleistungen@hinwil.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Soziales | 044 938 55 70 | soziales@hinwil.ch |