Grundstückgewinnsteuer
Wir erteilen Ihnen gerne Auskünfte über die bei Handänderungen von Liegenschaften anfallenden Grundsteuern. Die gesetzlichen Grundlagen für die Steuererhebung finden Sie ab § 205 ff des Kantonalen Steuergesetzes.
Die Steuererklärung für die Grundstückgewinnsteuer können Sie hier ausfüllen und ausdrucken.
Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Steuern | 044 938 55 40 | steuern@hinwil.ch |