Fahrende
Es werden immer wieder auch Landwirte von Fahrenden angefragt, ob ein Grundstück vorübergehend als Standplatz benützt werden kann. Bei der Vermietung eines Grundstückes an Fahrende sind diverse Punkte zu beachten. Der Zürcher Bauernverband bietet darum ein Merkblatt mit rechtlichen Grundlagen und ein Mustermietvertrag an. Diese Unterlagen finden Sie unter folgendem Link:
Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Sicherheit | 044 938 55 30 | sicherheit@hinwil.ch |