Patent zur Führung einer Gastwirtschaft
Eines Patentes bedarf, wer an allgemein zugänglichen Örtlichkeiten mit Erwerbsabsichten, die nicht gewinnstrebend sein müssen, Speisen oder Getränke zum Genuss an Ort und Stelle verabreicht, das heisst:
alle, die eine Gastwirtschaft führen
alle, die Handel mit alkoholischen Getränken und- oder gebrannten Wassern betrieben
alle, die eine Festwirtschaft bei einem Vereinsanlass etc. führen
Aktionen
Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Sicherheit | 044 938 55 30 | sicherheit@hinwil.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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