Patent zur Führung eines Klein- u. Mittelverkaufsbetriebes
Eines Patentes bedarf, wer an allgemein zugänglichen Örtlichkeiten mit Erwerbsabsichten, die nicht gewinnstrebend sein müssen, Speisen oder Getränke zum Genuss an Ort und Stelle verabreicht, das heisst:
alle, die eine Gastwirtschaft führen
alle, die Handel mit alkoholischen Getränken und- oder gebrannten Wassern betrieben
alle, die eine Festwirtschaft bei einem Vereinsanlass etc. führen
Aktionen
Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Sicherheit | 044 938 55 30 | sicherheit@hinwil.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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