Adressauskunft einfach

Adressauskünfte werden persönlich am Schalter der Einwohnerdienste oder auf schriftliches Gesuch hin erteilt (keine telefonischen Auskünfte). Die Adressauskünfte richten sich nach dem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) und dem Informations- und Datenschutzgesetz (IDG).

Einfache Auskunft

Die Gemeinde gibt folgende Daten einer Person aus dem Einwohnerregister bekannt (§ 18 Abs. 1 MERG):

• Name
• Vorname
• Adresse
• Datum von Zu- und Wegzug

Kosten CHF 10.00 (pro Auskunft)

Datensperre
Über Personen mit einer Datensperre werden keine Auskünfte erteilt, ausser es besteht ein berechtigtes Interesse.
Name Verantwortlich Telefon

Preis

CHF 10.00
Diese Dienstleistung muss online mit MasterCard, VISA oder Postcard bezahlt werden.

Bemerkung

Bitte füllen Sie die mit Stern gekennzeichneten Formularfelder vollständig aus. Bei der einfachen Adressauskunft reicht eine kurze Begründung aus, es ist kein Interessensnachweis notwendig. Sollten Sie dennoch einen Nachweis hinzufügen wollen, bitten wir Sie zu beachten, dass nur Personen mit einem Benutzerkonto in diesem Formular ein Dokument einfügen können. Personen ohne Benutzerkonto können den Nachweis per E-Mail an ewd@hinwil.ch senden.

Verfahren

Die originale Adressauskunft erhalten Sie in den nächsten Tagen per Post zugestellt.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.