Adressauskunft erweitert
Erweiterte Auskunft
Wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird (z.B. mittels Rechnungskopie, Gerichtsurkunde, Verlustschein, Vertrag mit gültiger Unterschrift usw.), können zusätzlich folgende Daten bekannt gegeben werden (§ 18 Abs. 2 MERG):
• Zuzugs- und Wegzugsort
• Geburtsdatum
• Geschlecht
• Zivilstand
• Heimatort
Datensperre
Über Personen mit einer Datensperre werden keine Auskünfte erteilt, ausser es besteht ein berechtigtes Interesse.
Kosten CHF 20.00 (pro Auskunft)
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohnerdienste | 044 938 55 11 | ewd@hinwil.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
---|
Preis
CHF 20.00Bemerkung
Verfahren
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.