Jagd und Fischerei
Jagd
Das Jagdregal steht dem Kanton zu. Als Jagdregal bezeichnet man das Hoheitsrecht des Staates, ausschliesslich über das auf seinem Territorium befindliche Wild verfügen zu können. Die Verleihung der Jagdberechtigung erfolgt durch die Politischen Gemeinden nach den Grundsätzen der Revierpacht. Die Jagdpachtperioden dauern jeweils acht Jahre.
Der Wert der Jagdreviere wird vor Beginn jeder Pachtperiode durch eine Schätzungskommission festgelegt. Das Hinwiler Jagdrevier weist eine jagdbare Fläche von 943 ha auf und ist von mindestens fünf und maximal 13 Pächtern zu bewirtschaften. Der Schatzungswert beträgt CHF 9‘117.00 (jährlicher Pachtzins), wobei 4/5 des Betrags dem Staat zufallen und 1/5 als pauschale Entschädigung der Gemeinde zustehen.
Im Frühjahr 2017 lief die Pachtperiode aus und die Jagdreviere des Kantons Zürich sollten für die kommende Jagdpachtperiode 2017 – 2025 neu versteigert werden. Das Versteigerungsdatum der Gemeinde Hinwil ist von der Baudirektion, Amt für Landschaft und Natur, publiziert worden. Die Jagdgesellschaft Hinwil hat sich daraufhin fristgerecht angemeldet. Da ansonsten keine weiteren Anmeldungen eingegangen sind, konnte die Gemeinde auf eine Versteigerung verzichten und das Revier zum Schatzungswert an die Jagdgesellschaft Hinwil verpachten.
Die Jagdgesellschaft Hinwil hat über eine lange Zeit hinweg eine weidgerechte Betreuung des Jagdreviers in Hinwil sichergestellt und eignet sich bestens als Pächter für die Jagdpachtperiode 2017 - 2025.
Jagdaufseher (Wildhüter)
- Beat Honegger, Hinwil, 079 432 52 24
- Reto Kunz, Ringwil, 079 528 41 93
Fischerei
Die Fischereihoheit im Kanton Zürich gehört dem Staat. Dieser kann das Recht zum Fischen an Dritte abtreten, indem er Patente abgibt oder Gewässer verpachtet. Ausgenommen sind einige wenige, verbriefte private Fischereirechte.
Während für den Zürich-, Greifen- und Pfäffikersee Angelfischerpatente bei der Fischerei- und Jagdverwaltung erhältlich sind, werden alle Fliessgewässer und kleinen stehenden Gewässer öffentlich versteigert und jeweils für acht Jahre verpachtet. Bewilligungen für diese Reviere können nur durch die Pächter bezogen werden.
Hinwil ist dem Aufsichtskreis IV zugeordnet.
Fischereiaufseher
Christoph Quinter, Seestrasse 2A, 8712 Stäfa,
Tel. 043 257 97 74, christoph.quinter@bd.zh.ch
Fischerei- & Jagdverwaltung, Zürich, 043 257 97 97
Name | |||
---|---|---|---|
Flyer_Verkehrsunfalle_mit_Tieren (PDF, 647.24 kB) | Download | 0 | Flyer_Verkehrsunfalle_mit_Tieren |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Abteilung Gesundheit und Umwelt | 044 938 55 26 | gesundheit.umwelt@hinwil.ch |