Baubewilligungsverfahren

Wir beraten Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahren von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Antragstellung an den Gemeinderat ab (siehe unten im Leitfaden für Baubewilligungen). Ausserdem koordinieren wir die baupolizeilichen Kontrollen bis zur Bauvollendung. Die Baugesuchsformulare können Sie selbstverständlich über unseren Online-Schalter bestellen oder direkt unter www.baugesuche.zh.ch beziehen. Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben geben wir gerne Auskunft.

Planauflagen
Baugesuche im ordentlichen Verfahren, Strassenprojekte, Quartierpläne, Gestaltungspläne und vieles mehr werden öffentlich ausgeschrieben und aufgelegt. Betroffene Personen können während einer festgesetzten Frist gegen die Vorhaben Einwände erheben bzw. bei Baugesuchen einen Baurechtsentscheid verlangen, was Voraussetzung für ein späteres Rekursverfahren ist. Die Auflagen finden in der Regel in der Abteilung Bau und Planung statt (Gemeindehausstrasse 2 „Villa Meiligut", 1. Stock). 

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Leitfaden_für_Baubewilligungen (PDF, 235.13 kB) Download 0 Leitfaden_für_Baubewilligungen
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