Überbrückungsleistungen
Die Überbrückungsleistungen (ÜL) richten sich an Personen, die nach dem vollendeten 60. Altersjahr von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden. Sie sollen die Existenz ausgesteuerter älterer Personen bis zum Erreichen des Rentenalters sicherstellen.
Name | Telefon | Kontakt |
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AHV/IV-Zweigstelle | 044 938 55 77 |
Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Soziales | 044 938 55 70 | soziales@hinwil.ch |