Zahlungsvereinbarungen (Ratenzahlungen Steuern)
Grundsätzlich sind definitive Rechnungen innert 30 Tagen zahlbar. Sollten Sie aufgrund einer Ausnahmesituation nicht in der Lage sein, den Steuerbetrag innert Frist zu begleichen, besteht die Möglichkeit, mit dem Steueramt eine Ratenzahlung zu vereinbaren (Aufschub der Zahlung).
Hier können Sie einen Vorschlag für eine Zahlungsvereinbarung eingeben.
Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Steuern | 044 938 55 40 | steuern@hinwil.ch |
Bemerkung
Bitte geben Sie bei der AHV-Nr. Ihre neue AHV-Nr. (13 Zahlen) ein.
Verfahren
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.