Privater Gestaltungsplan "Hertlihaus"; Inkrafttreten
Die Gemeindeversammlung Hinwil hat mit Beschluss vom 9. Dezember 2020 den privaten
Gestaltungsplan "Hertlihaus" festgesetzt. Die Baudirektion des Kantons Zürich hat am 2. Juli 2021 die Genehmigung verfügt (ARE 21-0175). Die Akten lagen vom 9. Juli 2021 bis 8. August 2021 während den ordentlichen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Abteilung Bau und Planung, Gemeindehausstrasse 2, 8340 Hinwil zur Einsicht auf.
Mit Schreiben vom 2. September 2024 teilt das Baurekursgericht mit, dass gegen den privaten Gestaltungsplan "Hertlihaus" bis zu diesem Datum kein Rekurs eingelegt wurde. Die Rekursfrist ist nun abgelaufen. Die Vorlage des privaten Gestaltungsplanes "Hertlihaus" tritt somit mit der heutigen Publikation per 6. September 2024 in Kraft.
Hinwil, 6. September 2024
Abteilung Bau und Planung
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Rechtskraft_GP_Hertlihaus (PDF, 118.01 kB) | Download | 0 | Rechtskraft_GP_Hertlihaus |