Anordnung Urnenabstimmung vom 18. Mai 2025
Anordnung Urnenabstimmung vom 18. Mai 2025
Gemäss § 57 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) werden Wahlen und Abstimmungen an der Urne durch die wahlleitende Behörde angeordnet. Der Gemeinderat Hinwil hat an seiner Sitzung vom 5. März 2025 beschlossen:
Der Urnengang zur Bildung einer Einheitsgemeinde durch Zusammenführung der Schulgemeinde mit der Politischen Gemeinde und dem Erlass einer neuen Gemeindeordnung (Totalrevision) wird auf Sonntag, 18. Mai 2025 angesetzt.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG) beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.
Hinwil, 28. März 2025
Gemeinderat Hinwil
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