Auszugsanzeige

Vermieterinnen und Vermieter, Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Logisgeberinnen und Logisgeber unterstehen der Drittmeldepflicht gemäss § 8 des kantonalen Gesetzes über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG).

Untenstehend finden Sie das Formular für die Meldung eines Auszugs einer Mieterin/eines Mieters.

Bitte beachten Sie, dass sich die wegziehende(n) Person(en) unabhängig von der Auszugsmeldung bei den Einwohnerdiensten Hinwil ab- oder umzumelden hat/haben.

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