Auszugsanzeige
Vermieterinnen und Vermieter, Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Logisgeberinnen und Logisgeber unterstehen der Drittmeldepflicht gemäss § 8 des kantonalen Gesetzes über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG).
Untenstehend finden Sie das Formular für die Meldung eines Auszugs einer Mieterin/eines Mieters.
Bitte beachten Sie, dass sich die wegziehende(n) Person(en) unabhängig von der Auszugsmeldung bei den Einwohnerdiensten Hinwil ab- oder umzumelden hat/haben.
Aktionen
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 044 938 55 11 | ewd@hinwil.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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